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Information zum Osterfeuer

07.04.2006

Information der Landeswarnzentrale: Brauchtumsfeuer: Information über Verbrennung von Abfällen -
Brauchtumsfeuer dürfen in der Steiermark im Jahr 2006 ausschließlich am am 15. April (Karsamstag) und am 21. Juni (Sommersonnenwende) entzündet werden. Dabei darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell verbrannt werden. Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag", falls es am Karsamstag regnet, ist ebenso nicht zulässig wie die Verlegung der Sonnwendfeier auf ein Wochenende. In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
Vorsicht: Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
Die Verbrennung von nicht geeigneten Materialien und die Verbrennung außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, 21. Juni - Sonnwendfeier) wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 3.630.-- bestraft!

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Beitrag veröffentlicht: Markus Horwath