Ausrüstung

Die Vorgabe, mit knapp bemessenem Personal höchste Anforderungen zu bewältigen, erfordert eine qualitativ hochwertige und moderne Ausrüstung.

Mindestausrüstung für den Schutzbereich

Die Stadtgemeinde Weiz hält laut Statistik Austria derzeit

Die Gemeinde Weiz selbst zählt damit zur Ortsklasse 4. Von der Stadtfeuerwehr Weiz werden neben dem Gemeindegebiet Weiz auch die Gemeinden

Im gesamten Löschbereich sind daher momentan über 15.000 Einwohner und ca. 3.830 Häuser zu betreuen. Die Stadtfeuerwehr Weiz ist auf Grund dessen (unter Anwendung der Ziffer 4.5 der Richtlinie), der Kategorie 6 zuzuordnen. Die Mindestausrüstung für diese Kategorie ist durch ein spezielles Gutachten festgelegt.

Daraus ergeht, dass sich im angeführten Löschbereich eine Vielzahl von "besonders brandgefährdeten baulichen Anlagen" im Sinne des § 9 Abs. 6 Steiermärkisches Feuerpolizeigesetz 1985 befinden.

Darunter fallen beispielsweise

wie auch u.a. die Produktions- und Werksanlagen der Firmen

Die Löschwasserversorgung erfolgt durch ein Hydrantennetz, durch Löschwasserbehälter und selbstverständlich durch natürliche Gewässer. Die Löschwasserversorgung in den Löschverbandsgemeinden ist regional unzureichend.

Durch den Schutzbereich führen die Bundesstraßen B64 (Rechberg Bundesstraße: Gleisdorf - Frohnleitenl), B72 (Weiter Bundesstraße: Graz-Krieglach), Landes- sowie Gemeindestraßen und die Bahnlinien (Weiz-Gleisdorf-Graz und Weiz-Birkfeld). Weiters befinden sich im Schutzbereich Erdgasleitungen der Steirischen Ferngas.

Ausrüstung - Gerät

Die Ausrüstung besteht aus mit Hilfsgeräten bestückten Feuerwehr-Fahrzeugen und einzelnen Hilfsgeräten. Das Fahrzeug dient zum Transport der Mannschaft, der einzelnen Geräte, und der Lösch- und Verbrauchsmittel. Mit dem Fahrzeugmotor können Pumpen und Aggregate betrieben werden (Feuerlöschkreiselpumpe, Winde, Stromerzeuger etc.).

Sämtliche Fahrzeuge sind mit der Pflichtausrüstung laut Baurichtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes bestückt bzw. im Rahmen wählbarer Alternativen als Bedarfsbeladung aufgenommen worden. Fahrzeuge, die länger als 30 Jahre im Dienst gestanden sind, zählen nicht zur Mindestausrüstung. Weiters übernimmt die Stadtfeuerwehr im Bezirk Weiz mehrere Stützpunkt-Funktionen.

Detaillierte Beschreibungen der Geräte finden Sie unter Ausrüstung bzw. im Bereich Stützpunkt-Feuerwehr.