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Brauchtumsfeuer in der Osterzeit

19.04.2011

Bezüglich des Entzündens von Brauchtumsfeuern zu Ostern möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass dies auch heuer wieder ausschließlich am 23. April (Karsamstag) ab 15:00 Uhr bis 24. April (Ostersonntag) 03:00 Uhr erlaubt ist. Eine weitere Möglichkeit zur Entzündung besteht am 21. Juni (Sommersonnenwende).

Für diese Brauchtumsfeuer dürfen nur biogene Materialen im trockenen Zustand verwendet werden. Verstöße gegen diese Vorschriften können bis zu einem maximalen Strafausmaß von 3.630 Euro geahndet werden.

Laut dem verschärften Bundesluftreinhaltegesetz muss ein Osterfeuer zumindest 50 Meter von Gebäuden und 40 Meter von Büschen und Bäumen entfernt sein, der Abstand zu einer Straße muss 100 Meter betragen.

Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit ist beim Entzünden von Feuern besondere Vorsicht geboten. Falls ein Osterfeuer außer Kontrolle gerät, sollte zur Verhinderung einer Brandausbreitung unverzüglich die Feuerwehr unter Notruf 122 verständigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Brandschutztipps in unserem Service-Bereich.

Die Stadtfeuerwehr Weiz wünscht Ihnen ein frohes Osterfest!