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Brauchtumsfeuer zu Ostern

11.04.2009

Bezüglich dem Abbrennen von Brauchtumsfeuern dürfen wir Sie auch heuer wieder auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinweisen. Das Entzünden von Brauchtumsfeuern ist 2009 ausschließlich

erlaubt. Näheres erfahren Sie in unserem Service-Bereich. Die Stadtfeuerwehr Weiz wünscht Ihnen ein frohes Osterfest!

Beitrag veröffentlicht: Martin Krammer