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Brauchtumsfeuer zu Ostern
11.04.2009
Bezüglich dem Abbrennen von Brauchtumsfeuern dürfen wir Sie auch heuer wieder auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinweisen. Das Entzünden von Brauchtumsfeuern ist 2009 ausschließlich
- am 11. April (Karsamstag) und
- am 21. Juni (Sommersonnenwende)
Beitrag veröffentlicht: Martin Krammer